Die Notwendigkeit einer Steuergestaltungsberatung und daran anknüpfend einer strategischen Steuerplanung resultiert aus der Vielzahl wirtschaftlicher und rechtlicher Veränderungen, auf die Sie als mittelständisches Unternehmen, als Privatperson oder als Konzern, national oder international, reagieren müssen. Zielsetzung unserer Gestaltungsberatung und der Steuerplanung ist der größtmögliche Nutzen für Ihr Vorhaben.

 

Bei uns beinhaltet die Umsetzung der Mandantenberatung in erster Linie die Analyse der Historie des Unternehmens oder der privaten Situation sowie die Analyse der aktuellen Entwicklung. Anschließend erfolgt die Sensibilisierung der Mandanten für die Vornahme notwendiger Reaktionen, durch das Aufdecken eventueller Problemfelder und die daran anschließende Ausrichtung der nötigen Strategien.

 

Wir unterstützen Sie, interdisziplinär mit unseren Fachbereichen Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung und Rechtsberatung, auch bei:

  • Umwandlungen
  • Neugründungen
  • Unternehmens- und Vermögensnachfolgen
  • Erbrechtlichen Verfügungen, Erbauseinandersetzungen, vorweggenommenen Erbfolgen
  • Eheverträgen
  • Der Durchführung steuerlicher Modellrechnungen
  • In- und ausländischen Investitionen
  • Unternehmensbeteiligungen
  • Sitz- und Wohnsitzverlagerung, Wegzugs- und Zuzugsbesteuerung
  • Internationalen Gestaltungen